Aktuelle Rechtsprechung: OLG Köln: Kundenbewertungen auf Website eines Unternehmens können als Werbung zählen

Hat sich ein Unternehmen in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Unterlassung bestimmter Werbeaussagen verpflichtet, können auch Kundenbewertungen, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden und Aussagen zu Produkteigenschaften enthalten, darunter fallen. Sie stellen eigene Aussagen des Unternehmens dar. Das Unternehmen war nach Abgabe einer Unterlassungserklärung auch zur Löschung solcher Kundenäußerungen auf seiner Website verpflichtet. OLG Köln, Urteil 6 U 161/16 vom 24.5.2017. <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2017 _blank external-link-new-window external link in new>Link zum Urteil.