Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) tritt ab 13. August 2012 in Kraft

Mit dem Datum vom 25. Juli 2012 ist die Neufassung der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) vom 4. Juli 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und wird am zwanzigsten Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten (13. August 2012). 

Artikel 24 der Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 14. Februar 2014 die Umsetzung in nationales Recht vornehmen müssen. 

Ziele der WEEE-Richtlinie sind die Steigerung der Sammelmengen von E-Schrott (Sammelziel ab 2016: 45 %, ab 2019: 65 %), die Erhöhung der Recycling- und Wiederverwendungsquoten sowie die Minimierung der Abfallmengen. Darüber hinaus sollen die Neuregelungen den illegalen Export von Altgeräten eindämmen sowie die negativen Umwelteffekte im E-Schrott abschwächen. (Vgl. MI 11-2012, Umweltminister verabschiedet Neufassung der europäischen Altgeräte-Richtlinie, 18.06.2012)

Auf europäischer Ebene steht nun die Überarbeitung der FAQs zur WEEE-Richtlinie an; in Deutschland ist die Änderung des ElektroG bereits vor einigen Monaten angelaufen.

Die komplette Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte kann<link http: eur-lex.europa.eu lexuriserv external-link-new-window external link in new> hier nachgelesen werden (<link http: eur-lex.europa.eu lexuriserv external-link-new-window external link in new>Link englische Version).