Chemikalienrecht: Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für erste REACH (Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoff) -Schritte überarbeitet

Leitfaden der  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für erste  REACH (Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoff) -Schritte überarbeitet

Die BAuA hat den Registrierungsleitfaden Teil A überarbeitet. Er erklärt die ersten Schritte und Vorarbeiten für die Registrierung. Nicht erläutert werden die Grundlagen der REACH-VO. Der Leitfaden ist <link https: www.baua.de de angebote publikationen berichte reach-a.html external-link-new-window external link in new>hier abrufbar/bestellbar.