Chemikalienrecht: Leitfaden zu den Anforderungen von Stoffen in Erzeugnissen nach REACH ist überarbeitet worden

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den Leitfaden zu den Anforderungen von Stoffen in Erzeugnissen vollständig überarbeitet. Der Hintergrund für die Aktualisierung ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Rechtssache C-106/14 vom September 2015. Dadurch wurde die Auslegung "Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis" bestätigt. Der aktualisierte Leitfaden ist nun <link https: echa.europa.eu documents articles_en.pdf _blank external-link-new-window external link in new>hier auf der Seite der ECHA verfügbar; weitere Informationen stellt die BAuA <link http: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de de reach erzeugnisse eugh-urteil _blank external-link-new-window external link in new>hier zur Verfügung.