CITES / Wichtige Informationen

Die in Johannisburg stattgefundene Artenschutzkonferenz hat beschlossen, eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES zu stellen. CITES (in Deutschland auch: WA genannt) ist die Abkürzung von "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora”.

Die Einstufung ist als Reaktion auf jahrelangen Raubbau und illegalen Handel zurückzuführen und wird in der Zukunft die Gewinnung und den Handel wertvoller Holzsorten auf legaler Ebene nachvollziehbar machen. Die MI-Branche ist gehalten, ihren wichtigen Beitrag zum Artenschutz zu leisten und mitzuhelfen, dass die betroffenen Holzsorten auch in der Zukunft Verwendung in Musikinstrumentenbau und -handel finden. 

Der Beschluss ist Anfang Oktober gefasst worden und muss bis zum 2. Januar 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU hat angekündigt, die Änderungen zeitnah bis Ende Januar, spätestens Anfang Februar 2017 umzusetzen. Sie betreffen aber schon vorher den internationalen Handel.

<link internal-link internal link in current>Hier können zur Aufklärung wichtige Dokumente (Leitfaden, Musterbrief, Behördenliste) eingesehen werden.