E-Commerce: Preisvergleich ist irreführend (OLG Frankfurt)

OLG Frankfurt: Preisvergleich ist irreführend, wenn Neukundenbonus nicht kenntlich gemacht wird

Ein Werbevergleich zwischen den für Stromlieferung anfallenden Jahrespreisen verschiedener Anbieter ist irreführend, wenn der Werbende in seinen - niedrigeren - Jahrespreis einen Neukundenbonus einbezogen hat, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser Vorteil nur für das erste Bezugsjahr gilt. Für den danach gebotenen Hinweis reicht es nicht aus, wenn an anderer Stelle des Werbemittels der Neukundenbonus zwar erwähnt, in der vergleichenden Preistabelle jedoch kein Bezug dazu hergestellt wird. OLG Frankfurt Urteil 6 W 17/17 vom 3.3.2017. Eine Zusammenfassung finden Sie <link http: www.ip-rb.de external-link-new-window external link in new>hier.

Den Volltext können Sie <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de lexsoft default external-link-new-window external link in new>hier nachlesen.