EU-Produktrecht: Neue Blei-Grenzwerte für Spielzeug

Ab dem 28. Oktober 2108 gelten neue Grenzwerte für Blei in Anhang II Teil III Punkt 13 der Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG. Das hat die EU am 27. Januar 2017 beschlossen. Die Änderungs-Richtlinie finden Sie <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt html external-link-new-window external link in new>hier.

Ausweislich einer Marktübersicht aus den Jahren 2010 und 2011 in Deutschland erfülle bereits ein Großteil der Produkte diese Grenzwerte, teilte die EU-Kommission mit. Die Klarstellung der EU-Kommission finden Sie <link http: ec.europa.eu germany news klarstellung-eu-verbietet-keine-buntstifte-und-wasserfarben_de external-link-new-window external link in new>hier.

Zur Abgrenzung von Spielzeug und Musikinstrumenten finden Sie <link http: ec.europa.eu docsroom documents attachments translations external-link-new-window external link in new>hier die Leitlinien der EU-Kommission Stand 2016. Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und an Vorgaben der US Consumer Product Safety Commission sowie die Leitlinien zur Alterseinstufung nach CEN ISO/TR 8124-8 angepasst. Bei einigen Instrumenten/Spielzeugen wie Maracas und Tamburinen wird es nach Behördenangaben noch zu Änderungen kommen. Die Spielzeugrichtlinie ist in Deutschland durch die 2. Produktsicherheitsverordnung umgesetzt worden.