Funkregulierung: EU-Rechtsakt zur Kennzeichnung bestimmter Funkanlagen ist veröffentlich

Der Rechtsakt der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Funkanlagen im nicht harmonisierten Frequenzbereich nach Art. 10 (10) RED ist am 21.07.2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1354 der Kommission). Er gilt für alle Funkanlagen, die in mindestens einem Mitgliedsstaat Einschränkungen wie z.B. Genehmigungserfordernissen unterliegen, und damit beispielsweise für Geräte für Instrumenten- oder Mikrofonfunk die Frequenzen nutzen, die europaweit uneinheitlich vergeben werden. Sowohl bei der Verpackung als auch der Gebrauchsanleitung dieser Produkte muss die neue Kennzeichnung beachtet werden. Sie ist für alle Produkte obligatorisch, die nach dem 08. Juli 2018 auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden, darf aber auch mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden. Der Rechtsakt ist <link http: eur-lex.europa.eu eli reg_impl oj _blank external-link-new-window external link in new>hier abrufbar.