Kurz notiert: Steuerrecht / Umsatzsteuer (UStG)

Fristverlängerung für Umsetzung der Änderungsvorschriften zu Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Mit der zweiten Änderung der Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz (UStDV) wurden neue Regelungen hinsichtlich der erforderlichen Beleg- und Buchnachweispflichten zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb des europäischen Gemeinschaftsgebietes) geschaffen.

Bezug: §§ 4 Nr. 1, Buchst. b, 6a UStG; §§ 17a-c UstDV

Diese Änderungen traten zum 01.01.2012 in Kraft.

Nach einer aktuellen Entscheidung der obersten Finanzbehörden soll es jedoch nicht beanstandet werden, dass für alle innergemeinschaftliche Lieferungen, die bis zum 30.06.2012 ausgeführt werden, die Beleg- und Buchnachweispflichten noch auf Grundlage der alten Rechtslage (die bis zum 31.12.2011 bestand) geführt werden.

Faktisch tritt somit eine Verlängerung der ursprünglichen Rechtslage um ein halbes Jahr - also bis zum 30.06.2012 - ein, auf die Sie sich als Steuerpflichtiger unter Bezugnahme auf diese Entscheidung berufen können.

Quelle und weiterführende Informationen: 
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