Leitfaden Produktkennzeichnung – SOMM reagiert auf Abmahnwelle

Das Thema „Produkt-Abmahnungen“ sorgt weiterhin für Gesprächs- und Handlungsbedarf. Die SOMM – Society Of Music Merchants e. V. verfolgt nach wie vor das Ausmaß der Einzelverfahren und steht im ständigen Austausch mit Kanzleien diverser Abgemahnter. Mittlerweile hat sich ein Netzwerk mandatierter Rechtsanwälte gebildet, in dem sich die beratenden Kanzleien regelmäßig zum Thema austauschen und den Wissenstransfer für jedes einzelne Verfahren nutzen. Weitere Schritte und Maßnahmen sind in der Planung. 

Bei der Vermarktung (Bereitstellung) von Produkten in Europa haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen für Inverkehrbringer / Bereitsteller (Hersteller, Importeure, Händler etc.) an die ordnungsgemäße und rechtskonforme Kennzeichnung von Produkten deutlich erhöht. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkennzeichnungen besonders zu beachten, da deren Nichteinhaltung (Missachtung) schnell eine Angriffsfläche für Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder bei Behördenkontrollen als auch für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und damit verbundenen Strafgeldern und Verfahrenskosten bieten.

Von daher sollten alle verantwortlichen Wirtschaftsakteure gut über die aktuellen Vorgaben hinsichtlich dieser Kennzeichnungspflichten informiert sein, um diese möglichst genau und vollständig – und damit fehlerfrei – umsetzen zu können.

Der Branchenverband SOMM nutzt die Gelegenheit, im Rahmen dieser undurchsichtigen Rechtslage, zusammen mit dem Fachausschuss Compliance einen Leitfaden zur Produktkennzeichnung für SOMM-Mitglieder und die MI-Branche zu veröffentlichen und bereitzustellen. Der anwaltlich geprüfte Leitfaden ist ab sofort online, in deutscher und englischer Sprache, über die Website des Verbandes im Bereich <link internal-link internal link in current>Normen kostenlos abrufbar.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf die telefonische Beratungs-Hotline hin, bei denen Ihnen Rechtsanwälte der Kanzlei Rasch (www.raschlegal.de) für eine Erstberatung, jeweils montags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie mittwochs zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr, kostenlos zur Verfügung stehen. 

Telefon-Hotline zum Thema „Abmahnungen“
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
0049 (0)40 - 244 297 599
Montags 10:00 Uhr–13:00 Uhr
Mittwochs14:00 Uhr–18:00 Uhr
Ab dem 22. September 2014 bis zum 19. August 2015