[MI 16 2012] Verbraucherschutz - Button Lösung tritt in Kraft

„Button Lösung“ Kostenfallen im elektronischen Geschäfts-verkehr - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen tritt am 01.08.2012 in Kraft

Gesetz „Button Lösung“ zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes tritt am 01. August 2012 in Kraft.

Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen. Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.

Ab 1. August 2012 gilt die "Button-Lösung" verpflichtend für alle Online-Einkäufe. Durch das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere über die Kosten. Durch das Gesetz werde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher im schnell wachsenden Bereich des E-Commerce wirksam gestärkt. 

Das <link www.bmelv.de/DE/Startseite/startseite_node.html _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Bundesverbraucherministerium</link> hatte sich mit Nachdruck für die Aufnahme der Button-Lösung in die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) stark gemacht. Die Richtlinie ist bis zum Dezember 2013 umzusetzen. Mit der Umsetzung bereits zum 1. August 2012 übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa.

Bezug:
<link www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Kostenfallen/ableu1130464.pdf _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Richtlinie 2011/83/EU</link> vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinie 1999/44/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG und der Richtlinie 97/7/EG

Gesetz:
Auszug aus dem <link www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Kostenfallen/bgbl.pdf _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Bundesgesetzblatt</link> Jahrgang 2012 Teil I Nr. 21 vom 10. Mai 2012.