NEU: Leitfaden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das am 01.12.2011 in Kraft getreten ist, ist die zentrale Rechtsvorschrift über die Produktverantwortung aller Wirtschaftsakteure, vom Hersteller bis zum Händler, für die Sicherheit von Produkten zu denen auch Musikinstrumente und Musikequipment gezählt werden. 

Somit erfolgt gleichzeitig die Umsetzung der europäischen „Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Nr. 2001/95/EG“ in Deutschland in nationales Recht. 

Das Gesetz hat auf dem europäischen Binnenmarkt entscheidende Bedeutung für die Vermarktung und Sicherheit von Verbraucherprodukten und die damit verbundene Marktüberwachung. Hauptziel des Gesetzes ist es, durch die Einhaltung und Erfüllung rechtlicher Anforderungen nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche die Rechtsgüter der Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.

Der Anwendungsbereich betrifft alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt (in Verkehr gebracht), ausgestellt oder erstmals verwendet werden. (Dies gilt nicht für Antiquitäten, gebrauchte Produkte, Lebensmittel, lebende Pflanzen und Tiere, Medizinprodukte etc. Hier gelten spezielle Gesetze und Regelungen, wie zum Beispiel das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch oder das Artenschutzgesetz.)

Die SOMM – Society Of Music Merchants e. V. hat sich der Thematik angenommen und in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Compliance die wichtigsten Informationen im „Leitfaden zum neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)“ zusammengetragen.