Product Compliance: Produktkennzeichnung von Chemikalien: Übergangsfrist zur CLP-VO läuft ab

Am 01. Juni läuft die Übergangsfrist für die Kennzeichnung von als gefährlich gekennzeichneten Stoffen und Gemischen ab. Darauf weist die BAUA in einer Pressemeldung hin. Die aktuelle Kennzeichnung nach CLP-VO ist erkennbar an den rautenförmigen Gefahrenpiktogrammen mit einem schwarzen Symbol und roten Rahmen. Sie ersetzt die nicht mehr zulässigen schwarzen Symbole auf orangenem Quadrat. Die BAUA empfiehlt Kunden, nach dem 01.06.2017 Produkte mit alter Kennzeichnung zurückzuweisen. Der Aufbrauch und die innerbetriebliche Verwendung „alt“ gekennzeichneter Produkte ist weiter zulässig. Weitere Details finden Sie <link http: bit.ly _blank external-link-new-window external link in new>hier.