[SOMM] CITES: Ausnahmeregelung für Musikinstrumente tritt am 14.12.2019 in Kraft - Entfall der nationalen Nachweis- und Buchführungspflicht

Nachdem bereits am 26.11.2019 die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente völkerrechtlich in Kraft getreten ist, wurde nunmehr die VO(EU) 2019/2117 zur Umsetzung der 18. CITES-COP-Listungsänderungen veröffentlicht und tritt am 14.12.2019 in Kraft.


Laut Information des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sind ab diesem Stichtag für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör aus Holz der Dalbergia-Arten des Anhangs B der VO(EG) 338/97 sowie für die drei Bubinga-Arten keine CITES-Dokumente mehr erforderlich.


Damit entfällt für diese Erzeugnisse ab 14.12.2019 auch die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).