[SOMM] CITES: Offizielles Proposal für Ausnahmeregelung für Musikinstrumente liegt vor

Der von der internationalen CITES Working Group, unter maßgeblicher Beteiligung der SOMM, erzielte Konsens für eine Ausnahmeregelung von Musikinstrumenten liegt nun offiziell vor: Demnach sollen "finished musical instruments", "finished musical instrument parts" und "finished musical instrument accessories" entlistet werden. Die Ausnahmen sind in der sog. Annotation #15 geregelt.  

Wird dieses offizielle Proposal auf der nächsten CITES Vertragsstaatenkonferenz (COP) Ende Mai 2019 angenommen, treten die Änderungen 90 Tage später völkerrechtlich in Kraft. In der EU erlangen alle Änderungen rund einen Monat nach dem völkerrechtlichen Inkrafttreten Rechtskraft.

"Wenn die COP zustimmt, könnten schon im September 2019 Musikinstrumente von CITES II ausgenommen sein. Das wäre ein großer Erfolg für unsere engagierten Mitglieder, die sich gemeinsam mit uns kontinuierlich für eine Ausnahmeregelung eingesetzt haben - und eine große Erleichterung für die gesamte MI-Branche", so Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM - Society Of Music Merchants e. V.

Die vollständige sog. Notification to the Parties N° 2019/004 auf der CITES Website finden Sie unter dem unten angegebenen Link. Die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente finden Sie auf S.11 c).

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