[SOMM] Konsens bei CITES: Musikinstrumente sollen entlistet werden

Auf dem 70. Meeting des CITES Standing Committees, das vom 1. - 5. Oktober in Sotschi (RU) stattfand, konnte ein Konsens erzielt werden: Demnach sollen "finished musical instruments", "finished musical instrument parts" und "finished musical instrument accessories" entlistet werden. Die Ausnahmen, die nicht von CITES II betroffen sind, sind in der sog. Annotation #15 geregelt. Neu als Ausnahme aufgenommen wurden nun also explizit Musikinstrumente. Dies ist ein weiterer Erfolg der internationalen CITES Working Group, in der die SOMM maßgeblich mitarbeitet.

"Das bisher erzielte Ergebnis ist das Optimum des bis dato erreichbaren, da es sowohl den kommerziellen als auch den nichtkommerziellen Handel mit Musikinstrumenten, -teilen und -zubehör von Genehmigungsauflagen befreien würde", sagt Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM - Society Of Music Merchants e.V.

In einem nächsten Schritt wird ein sog. Proposal unter Leitung Kanadas und der Mitarbeit der EU einschließlich Deutschland erarbeitet, das insbesondere die Begriffe: "finished musical instrument", "finished musical instrument parts" und "finished musical instrument accessories" genau definiert. Das Proposal muss bis 24.12.2018 beim CITES Sekretariat eingegangen sein.

Wird dieses Proposal auf der nächsten CITES Vertragsstaatenkonferenz (COP) Ende Mai 2019 angenommen, treten die Änderungen 90 Tage später völkerrechtlich in Kraft. In der EU erlangen alle Änderungen rund einen Monat nach dem völkerrechtlichen Inkrafttreten Rechtskraft.

"Wenn die COP zustimmt, könnten im September 2019 Musikinstrumente von CITES II ausgenommen sein. Das wäre ein großer Erfolg für unsere engagierten Mitglieder, die sich gemeinsam mit uns kontinuierlich dafür eingesetzt haben, eine Ausnahmeregelung durchzusetzen - und eine große Erleichterung für die gesamte MI-Branche", so Knöll.

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